

Unsere Leistungen im Sachverständigenbereich
Der Bausachverständige
Der Bausachverständiger, mit seinem qualifizierten und sachkundigen Fachwissen, kann auch komplexere Schäden an Gebäuden (Bauschäden) ermittelt und in einem Gutachten zusammenfassen. Reichhaltige Erfahrung, Effektivität und Kompetenz zeichnet den Sachverständigen aus.
Die Tätigkeiten auf einen Blick
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Unabhängige fachliche Beratung
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Schadensermittlung und Schadensbeurteilung
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Außergerichtliche,- und gerichtliche Klärung der Streitigkeiten
Aber auch im Vorfeld kann der Sachverständiger hinzugezogen werden um beratend einwirken zu können bei Fragen wie:
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Baubegleitung
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Bauüberwachung
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Abnahmen
Ein Gutachten ist die Basis und dient oft zu einer gütlichen Einigung.
Liegt ein Schaden vor, kann der Bausachverständige dem Hausbesitzer in vielen Fällen weiterhelfen. Ob es um die Aufdeckung von Baupfusch geht oder um eine Inspektion der zum Verkauf angebotenen Immobilie. Der Bausachverständige entdeckt den größten Teil von Schäden und kann auch Auskunft über eine mögliche Behebung / Sanierung geben.
Einem Gutachten geht immer eine persönliche Beratung voraus, bei der alle Komponenten in Augenschein genommen werden. Beratend und unabhängig in allen Schadensbehebungen oder Sanierungsmaßnahmen gibt der Sachverständige Auskunft, nach dem Moto
unparteiisch, unabhängig, objektiv
und mit Sachverstand
Der Bausachverständige leistet aber auch andere Dienste, die für den Auftraggeber, die unter Umständen enorme Bedeutung haben können, wie z.B.
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Kalkulation von Sturmschäden, Wasserschäden
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Optimierung des hauseigenen Energiehaushaltes
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Allgemeine Gebäudeschäden
Die Bauabnahme
Bei der Bauabnahme steht der Sachverständige dem Bauherrn beratend zur Seite und überprüft, ob die ausgeführten Arbeiten fachgerecht abgeschlossen sind. Die Bauabnahme kann in Teilbereichen oder als Gesamtabnahme ausgeführt werden.
Bei einer Bauabnahme wird die Bausubstanz als auch die Ausführung genauestens auf Mängel und Fehler sowie auf Fertigstellung untersucht und dokumentiert.
Eine Bauabnahme hat weitreichende rechtliche Wirkungen. Mängel, Schäden und /oder Folgeschäden sind sofort zu bewerten und können unmittelbar aufgeführt werden, und ersparen unter Umständen Mehr,- und Folgekosten.
Genauso wird an Hand der Rechnungen und Aufmaße geprüft, ob die angebotenen Leistungen in Menge und Qualität auch tatsächlich ausgeführt wurden.

