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Ihr Bausachverständiger für Schäden, Mängel und Bauabnahmen

Ob Bauschaden, Baumangel oder fachliche Begleitung bei der Bauabnahme – ich unterstütze Sie mit unabhängiger, sachverständiger Bewertung und nachvollziehbarer Einschätzung. Ziel ist es, Ursachen sicher zu erkennen, Mängel klar zu dokumentieren und eine fundierte Grundlage für die weitere Entscheidung zu schaffen.

Der Bausachverständige

Der Bausachverständiger, mit seinem qualifizierten und sachkundigen Fachwissen, kann auch komplexere Schäden an Gebäuden (Bauschäden) ermittelt und in einem Gutachten zusammenfassen. Reichhaltige Erfahrung, Effektivität und Kompetenz zeichnet den Sachverständigen aus.

Die Tätigkeiten auf einen Blick

  • Unabhängige fachliche Beratung

  • Schadensermittlung und Schadensbeurteilung

  • Außergerichtliche,- und gerichtliche Klärung der Streitigkeiten

Aber auch im Vorfeld kann der Sachverständiger hinzugezogen werden um beratend einwirken zu können bei Fragen wie:

  • Baubegleitung

  • Bauüberwachung

  • Abnahmen

Ein Gutachten ist die Basis und dient oft zu einer gütlichen Einigung.

Liegt ein Schaden vor, kann der Bausachverständige dem Hausbesitzer in vielen Fällen weiterhelfen. Ob es um die Aufdeckung von Baupfusch geht oder um eine Inspektion der zum Verkauf angebotenen Immobilie. Der Bausachverständige entdeckt den größten Teil von Schäden und kann auch Auskunft über eine mögliche Behebung / Sanierung geben.

Einem Gutachten geht immer eine persönliche Beratung voraus, bei der alle Komponenten in Augenschein genommen werden. Beratend und unabhängig in allen Schadensbehebungen oder Sanierungsmaßnahmen gibt der Sachverständige Auskunft, nach dem Moto

unparteiisch, unabhängig, objektiv

und mit Sachverstand

Der Bausachverständige leistet aber auch andere Dienste, die für den Auftraggeber, die unter Umständen enorme Bedeutung haben können, wie z.B.

  • Kalkulation von Sturmschäden, Wasserschäden

  • Optimierung des hauseigenen Energiehaushaltes

  • Allgemeine Gebäudeschäden

Hinweise zur Beauftragung eines Gutachtens
Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Fragen das Gutachten beantworten soll und welchem Zweck es dient. Typische Zwecke sind zum Beispiel Beweissicherung, Klärung von Schadensursachen, Dokumentation von Mängeln oder eine fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen. Inhalt und Umfang eines Gutachtens richten sich nach dem vereinbarten Auftrag; die gestellten Fragen müssen im Gutachten gezielt beantwortet werden.

Wichtiger Hinweis:
Die konkrete Fragestellung und der Verwendungszweck des Gutachtens werden vom Auftraggeber festgelegt. Ich unterstütze Sie gerne bei der fachlichen Eingrenzung, übernehme jedoch keine rechtliche Bewertung und entscheide nicht, wer Recht hat, wer haftet oder wer zahlen muss.

Die Bauabnahme

Bei der Bauabnahme steht der Sachverständige dem Bauherrn beratend zur Seite und überprüft, ob die ausgeführten Arbeiten fachgerecht abgeschlossen sind. Die Bauabnahme kann in Teilbereichen oder als Gesamtabnahme ausgeführt werden.

Bei einer Bauabnahme wird die Bausubstanz als auch die Ausführung genauestens auf Mängel und Fehler sowie auf Fertigstellung untersucht und dokumentiert.

Eine Bauabnahme hat weitreichende rechtliche Wirkungen. Mängel, Schäden und /oder Folgeschäden sind sofort zu bewerten und können unmittelbar aufgeführt werden, und ersparen unter Umständen Mehr,- und Folgekosten.

Genauso wird an Hand der Rechnungen und Aufmaße geprüft, ob die angebotenen Leistungen in Menge und Qualität auch tatsächlich ausgeführt wurden.

Hinweis zur Baubegleitung


Meine Baubegleitung ist keine Bauleitung, sondern eine fachliche Begleitung Ihres Bauvorhabens von Baubeginn bis zur Schlussabnahme. Sie dient der stichprobenweisen Prüfung der Ausführung an vereinbarten Terminen bzw. Bauabschnitten, dem Erkennen auffälliger Mängel und Abweichungen sowie deren Dokumentation. Auch Leistungsverzeichnisse bzw. Bau- und Leistungsbeschreibungen können im Rahmen der Baubegleitung auf erkennbare Auffälligkeiten geprüft werden. Dies stellt jedoch keine rechtsverbindliche Vertragsprüfung und keine Rechtsberatung dar; Aufgaben der Bauleitung bleiben hiervon unberührt.

Die Analyse beginnt immer am Objekt. 

Ich bin auch in Ihrer Region unterwegs, Sie erreichen mich über unsere Kontaktseite oder Telefonisch unter +49 7357 9299 697.
Ihr Bausachverständigenbüro Holland-Cunz
Eric Holland-Cunz

Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema "Gutachten"

DEKRA zertifizierter  Sachverständiger Bauschadenbewertungen
BDSH e.V. zertifizierter Sachverständiger
Zugelassener Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
KFW Förderprogramm des Bundes für Neubauten und Komplettsanierungen
Logo der Deutschen Energie Agentur
BAFA Förderprogramme des Bundes für Einzelmaßnahmen
Logo für die Zulassung zum erstellen einer LCA Bilanzierung nach QNG
Logo des GIH-Verband als Zeichen, das wir ein Mitglied sind

Anschrift

BauSachVerständigenBüro Holland-Cunz

Inhaber Eric Holland-Cunz

Stehbachweg 5

89613 Oberstadion

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Geschäftszeiten

Montag bis Freitag        von 08:00 bis 12:00 Uhr
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stag von 14:00 bis 17:00 Uhr


Samstags, Sonntags und an Feiertage geschlossen

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Tel:     +49 7357 9299 697

Fax:    +49 7357 6460 204

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